Ihre Fragen - meine Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Pflege, Pflegegrade und meine Beratung – verständlich erklärt

Pflegegrad & Begutachtung

Den Pflegegrad beantragen Sie schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) zu einem Hausbesuch, um den Pflegebedarf zu beurteilen.

Ich begleite Sie dabei: Von der Antragstellung über die Vorbereitung auf dem MD-Termin bis zur Entscheidung der Pflegekasse.

Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – die Leistungen werden erst ab dem Datum des Eingangs des Antrags bei der Pflegekasse gewährt.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause und dokumentiert wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist. Diese Einschätzung orientiert sich an sechs Lebensbereiche z.B. bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Alltagsgestaltung

Wichtig: Es geht nicht darum was jemand theoretisch könnte, sondern was tatsächlich im Alltag möglich ist. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend.

Ich bereite Sie gezielt auf diesen Termin vor – damit der Gutachter ein realistisches Bild bekommt.

Sie haben das Recht innerhalb von einem Monat (4 Wochen) nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Dabei sollten Sie klar begründen, warum Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind.

Ein Widerspruch lohnt sich in vielen Fällen – besonders wenn sich die Pflegesituation verschlechtert hat oder Alltagseinschränkungen nicht ausreichend erfasst wurden.

Bitte beachten: Meine Unterstützung beim Widerspruch ist eine pflegerische Fachberatung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen empfehle ich einen Fachanwalt.

Pflegegeld & Leistungen

Pflegegeld erhalten Menschen mit einem Pflegegrad ab 2, die zu Hause gepflegt werden z.B. durch Angehörige oder Freunde. Es ist eine monatliche Geldleistung, die Sie frei einsetzen können, um die häusliche Pflege zu unterstützen.

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld steht Ihnen zu.

Wer Pflegegeld bezieht ist verpflichtet regelmäßig ein Beratungsgespräch nach §37 Abs 3 SGB XI abzurufen – dabei unterstütze ich Sie gerne.

 

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131€ pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden – er kann zum Beispiel für anerkannte Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder über die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.

Nicht genutzte Beträge summieren sich monatlich auf und müssen bis Ende Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, da die aufsummierten Beträge des Entlastungsbetrags sonst verfallen.

Ich erkläre Ihnen gerne, wie Sie den Entlastungsbetrag sinvoll einsetzen können.

Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, aufgrund von Urlaub, Krankheit oder eines anderen wichtigen Grundes, kann die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegeperson übernehmen. Das nennt sich Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 3539€ pro Jahr für bis zu 56 Tage zur Verfügung.

Ich erkläre Ihnen die Voraussetzungen und wie Sie diese Leistung beantragen und optimal nutzen.

Das §37 Beratungsgespräch

Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege zu Hause selbst organisiert, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ein Beratungsgespräch abzurufen.

Dieses Beratungsgespräch dient dazu, die Qualität der häuslichen pflege zu sichern und Sie bei bedarf zu unterstützen.

Ich komme zu Ihnen nach Hause, schaue mir die Situation an und gebe Ihnen und Ihren Angehörigen praktische Hinweise. Abschließend erstelle ich die notwendige Bescheinigung für Ihre Pflegekasse und übersende diese an die Pflegekasse. 

Jedes zweite Beratungsgespräch kann – auf Wunsch  – via Videogespräch durchgeführt werden.

Für Sie entstehen keine Kosten – die Vergütung wird direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad 1: freiwillig, einmal pro Halbjahr

Pflegegrad 2&3: verpflichtend, einmal pro Halbjahr

Pflegegrad 4&4: verpflichtend, einmal pro Halbjahr (wahlweise einmal pro Quartal)

Wird das Beratungsgespräch nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Ich erinnere Sie gerne rechtzeitig.

Kosten & Honorar

Das Erstgespräch ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich – egal ob telefonisch, per Video oder bei Ihnen zu Hause.

Wir lernen uns kennen, ich höre mir Ihre Situation an und erkläre Ihnen, wie ich Sie unterstützen kann.

Das Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse vergütet – für Sie entstehen keine Kosten.

Alle weiteren Beratungsleistungen – wie die Unterstützung beim Pflegegradantrag, Widerspruch oder die Hilfsmittelempfehlung – sind individuelle Privatleistungen. Ich informiere Sie vorab transparent über mein Honorar, bevor Sie sich zu irgendwas verpflichten.

Hilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt oder bezuschusst viele Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern z.B. Pflegebetten, Rollatoren, Badewannenlifte, Duschhocker unvm.

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige Anspruch auf das sogenannte Pflegehilfsmittelbudget von bis zu 42€ pro Monat z.B. für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.

Ich prüfe Ihren individuellen Bedarf und erstelle eine fachgerechte Hilfsmittelempfehlung nach §40 SGB XI – damit Sie bekommen was Ihnen  zusteht.

Hilfsmittel werden in der Regel über die Pflegekasse beantragt. Dafür ist eine fachliche Empfehlung notwendig, die ich für Sie erstellen kann. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der Bedarfsermittlung bis zur Einreichung bei der Pflegekasse.

Ihre Frage war nicht dabei?

Sprechen Sie mich gerne direkt an - das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.