zusätzliche Beratungsleistungen
Privat abgerechnet
Im kostenlosen Erstgespräch informiere ich Sie vorab transparent über mein Honorar
FÜR WEN IST DIESE LEISTUNG?
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sich im System der Pflegeversicherung nicht zurechtfinden, einen Antrag stellen möchten oder sich gegen eine Entscheidung der Pflegekasse wehren möchten.
WAS GEHÖRT DAZU?
- Pflegegradantrag: Ich helfe Ihnen beim Erstantrag – von der Vorbereitung bis zur Einreichung
- Höherstufung: Wenn sich der Pflegebedarf geändert hat, beantragen wir gemeinsam eine Neubewertung
- Widerspruch: Sie sind mit dem Ergebnis der MD-Begutachtung nicht einverstanden? Ich unterstütze Sie bei einem fundierten Widerspruch
- Vorbereitung auf die MD-Begutachtung: Ich bereite Sie und Ihre Angehörigen gezielt vor – damit der Gutachter ein realistisches Bild Ihrer Pflegesituation bekommt
- Allgemeine Pflegeberatung: Orientierung im Pflegesystem, Erklärung von Leistungen und Ansprüchen
WIE LÄUFT DAS AB?
Wir starten mit einem kostenlosen Erstgespräch – telefonisch, per Video oder bei Ihnen zu Hause.
Ich höre zu, kläre Ihren Bedarf und erkläre Ihnen, wie ich Sie unterstützen kann und was das kostet.
Erst dann entscheiden Sie.
FRISTEN, DIE SIE KENNEN SOLLTEN
→ Widerspruch gegen einen Pflegekassenbescheid: in der Regel 1 Monat nach Zustellung
→ MD-Begutachtungstermin: Die Pflegekasse muss bei Erst- oder Höherstufungsanträgen innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Begutachtung durchführen – ich halte das für Sie im Blick.
Hinweis: Ich berate Sie fachkundig aus pflegerischer Sicht – meine Leistungen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar.
Unabhängige Pflegeberatung aus einer Hand
Als zertifizierte Pflegeberaterin unterstütze ich Sie dort, wo das Pflegesystem kompliziert wird – ob bei der Beantragung eines Pflegegrads, der Versorgung zu Hause oder der Frage, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Ich erkläre, begleite und kümmere mich – Schritt für Schritt.
Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI
Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen
FÜR WEN IST DIE LEISTUNG?
Dieses Beratungsgespräch richtet sich an Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 und ihre pflegenden Angehörigen.
Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege zu Hause selbst organisiert ist gesetzlich verpflichtet ein Beratungsgespräch regelmäßig abzurufen – um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.
WIE LÄUFT DAS BERATUNGSGESPRÄCH AB?
- Ich komme zu Ihnen nach Hause – in vertrauter Umgebung, ganz ohne Druck
- Wir sprechen über Ihre aktuelle Pflegesituation, über mögliche Versorgungs- und Entlastungsoptimierungen
- Ich erstelle die Notwendige Bescheinigung (Beratungsnachweis) aus und reiche diese direkt bei Ihrer Pflegekasse ein – Sie müssen sich um nichts kümmern
Jedes zweite Beratungs-gespräch kann über ein Videogespräch stattfinden
WIE OFT & WELCHE FRISTEN GELTEN?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
→ Pflegegrad 1: freiwillig, einmal pro Halbjahr
→ Pflegegrad 2 & 3: einmal pro Halbjahr
→ Pflegegrad 4 & 5: einmal pro Halbjahr (wahlweise einmal pro Quartal möglich)
Wichtig: Wird das Beratungsgespräch nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Ich erinnere Sie gerne rechtzeitig – damit das nicht passiert.
Innerhalb dieser Halbjahres – Zeiträume muss je ein Beratungsgespräch stattgefunden haben:
- Halbjahr = 01.01 – 30.06
- Halbjahr = 01.07 – 31.12
Was bedeutet „Quartalsweise“?
- Quartal = 01.01 – 31.03
- Quartal = 01.04 – 30.06
- Quartal = 01.07 – 30.09
- Quartal = 01.10 – 31.12
Hilfsmittelempfehlung nach §40 SGB XI
Privat abgerechnet
Im kostenlosen Erstgespräch informiere ich Sie vorab transparent über mein Honorar
FÜR WEN IST DIESE LEISTUNG?
Für Pflegebedürftige und Angehörige, die nicht wissen, welche Hilfsmittel Ihnen zustehen – oder die bereits Hilfsmittel nutzen, aber unsicher sind, ob alles optimal passt. Viele Hilfsmittel werden von der Pflegekasse bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.
WAS PASSIERT BEI DER HILFSMITTELEMPFEHLUNG?
- Ich analysiere Ihren individuellen Bedarf – körperlich, räumlich und im Alltag
- Ich informiere Sie über geeignete Hilfsmittel: z.B. Pflegebett, Rollator, Badewannenlift, Pflegestuhl, Inkontinenzversorgung unvm.
- Ich erstelle eine fachgerechte Hilfsmittelempfehlung nach §40 SGB XI
- Ich erkläre Ihnen, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und was ggf. selbst zu zahlen ist
- ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung beim Leistungsträger
WIE OFT IST DAS MÖGLICH?
Eine Hilfsmittelempfehlung kann jederzeit gestellt werden – es gibt keine gesetzliche Frist. Sinnvoll ist eine Überprüfung immer dann, wenn sich der Pflegebedarf verändert oder neue Schwierigkeiten im Alltag auftreten.
WUSSTEN SIE? Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis zu 42€ pro Monat aus dem sogenannten Pflegehilfsmittelbudget – zum Beispiel für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
Ich zeige Ihnen, wie Sie dieses Budget unkompliziert nutzen können.
Gute Gründe für meine Unterstützung
√ Fristen fest im Griff
Ich behalte alle wichtigen Termine und Fristen für Sie im Blick – damit Ihnen keine Leistung entgeht
√ Ihre Ansprüche kennen und nutzen
Gemeinsam schauen wir, welche Leistungen Ihnen zustehen & wie Sie diese erhalten
√ kein Behördendeutsch
Ich übersetze das Pflegesystem in eine Sprache, die Sie verstehen – verständlich & geduldig
√ Alles aus einer Hand
Von der ersten Beratung bis hin zu eingereichten Unterlagen – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess
